Adler-Areal

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Chancen erkennen – für eine attraktive und lebenswerte Ortsmitte

Chancen erkennen
– für eine attraktive und lebenswerte Ortsmitte

Wir fordern ein Gesamtkonzept für das Adler-Areal mit fairer Bürgerbeteiligung und einen mobilen Gestaltungsbeirat!

Die Bezirkssparkasse Reichenau und die Gemeinde Allensbach wollen das sogenannte Adlerareal im Ortskern neu bebauen. Die Grundstücke gehören zum Teil der Gemeinde. Bauherrin ist die Sparkasse. Sie hat ihre Pläne im Gemeinderat vorgestellt und wird in den nächsten Monaten entsprechende Bauanträge einreichen.

Das betroffene Gebiet gehört zur städtebaulichen Kernzone von Allensbach und trägt maßgeblich zum Ortsbild bei. Dort gelten die strengsten Vorgaben einer Gestaltungssatzung, die sich Allensbach vor vielen Jahren gegeben hat, und die – zumindest im Kerngebiet – im Wesentlichen bis heute eingehalten wurden. Dem haben wir zu verdanken, dass Allensbach der liebenswerte Ort geblieben ist, den wir heute kennen.

Am 17.11.22 hat die Gemeinde ihren Bebauungsplanentwurf präsentiert. Dieser soll die Pläne der Sparkasse vom Juni 2022 in geltendes Recht formalisieren. Der geltenden Gestaltungssatzung wird in vielen Punkten widersprochen und so das bisher für alle Bürger geltende Recht ausgehöhlt.

Das Adlerareal wird durch die Aufreihung gleichförmiger Bauten städtebaulich zu einer austauschbaren Vorstadtzone werden. Die Chancen des Erhalts und der Wiedergewinnung einer charmanten Ortsmitte wären nach derzeitigem Planungsstand aufgegeben, und zwar unwiederbringlich.

Der von uns geforderte Gestaltungsbeirat berät über städtebaulich attraktive, lebenswerte und nachhaltige Lösungen. Damit befreit er die Gemeinderäte von der Bürde, richtungsweisende Entscheidungen ohne fachliche Beratung treffen zu müssen. Zudem trägt der Beirat zum Dialog zwischen Bürger*innen und Gemeinde bei der Neugestaltung des Adler-Areals bei.

Aktuelles

Wichtiger Schritt: Gestaltungsworkshop

17. April 2023

Dank unseres Engagements konnte Ende März ein unabhängiger Gestaltungsbeitrat die Entwürfe für das Adler-Areal beurteilen. Die externen Fachleute haben in dem Workshop unsere Positionen
bestätigt und wertvolle Hinweise für eine Optimierung der Planung auf dem Adler-Areal wie an der Radolfzeller Straße gegeben, um der ortsbaulichen Bedeutung dieses großen Bauvorhabens gerecht zu werden.
 
Dies war ein wichtiger Schritt und konnte nur mit Unterstützung zahlreicher Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.
 
Nun kommt es darauf an, dass der Investor die Anregungen aufnimmt und die Gemeinde das Bebauungsplanverfahren anpasst. Im Gestaltungs-Workshop haben die externen Architekten Professor Leonard Schenk (Konstanz), Werner Wohlleber (Rottweil) und Dr. Fred Gresens (Offenburg) betont, dass eine zweite Runde anhand überarbeiteter Pläne erfolgen soll.
 
Für diese zweite Runde des Gestaltungsworkshop setzen wir uns ein und führen Gespräche mit den Fraktionen im Gemeinderat, der Sparkasse und der Verwaltung.

Allensbach, 16. Oktober 2022

Sehr geehrte Damen und Herren des Allensbacher Gemeinderates,

in den zurückliegenden Wochen haben Sie sicher auch viele Gespräche mit Allensbacher Bürgerinnen und Bürgern über die Planung des Adlerareal geführt. Das größte Bauvorhaben in der Allensbacher Dorfmitte erregt die Gemüter.

Wir haben auf unserer Webseite www.adlerareal.de in gerade mal zwei Wochen mehr als 220 Unterschriften gesammelt von Bürgern, die unsere Forderungen unterstützen:
 
  • die Gestaltungssatzung auch bei diesem Bauvorhaben anzuwenden
  • und mit einem mit externen Fachleuten besetzten Gestaltungsbeirat nach einer Lösung zu suchen.

Der für die Gemeinderatssitzung am Dienstag vorgelegte Bebauungsplan enthält unsere schlimmsten Befürchtungen. Der geltenden Gestaltungssatzung wird in vielen Punkten widersprochen und so das bisher für alle Bürger geltende Recht ausgehöhlt.


So darf die Traufhöhe beim Adler um ca 1,80 Meter überschritten werden. Auch muss die für den Ortskern zwingende Forderung der Dachneigung (größer als 45 Grad) nun nicht mehr eingehalten werden. Der Bebauungsplan ermöglicht 30-Grad-Dächer.


Gerade aber ein steile Dachneigung ist ein typisches Merkmal unserer Ortsmitte und sollte nicht aufgegeben werden. Auch die Vorgaben zu den Dachaufbauten (Gauben) werden abgeändert. Sie treten nun nicht mehr untergeordnet in Erscheinung, sondern werden die Dachflächen wesentlich bestimmen. Auch wird der Sparkasse mit diesem Bebauungsplan eine massive Bebauung des Grundstückes ermöglicht, wie sie nach unserer Gestaltungssatzung nicht statthaft ist. Die übliche Grundflächenzahl von 40 % wird auf 80 % Prozent erhöht. Das heißt, der Sparkasse wird eine Überbauung der Grundstücke gestattet, die bisher in unserer Ortsmitte unüblich und auch für andere Bauherren nicht möglich war.


Durch diese massive Bebauung wird der ländliche Charakter unserer Ortsmitte für immer verloren gehen.

Wenn Sie die Kommentare auf unserer Open-Petition-Seite (openpetition.de/!hrbjk) lesen, dann sehen Sie, dass die Gemeinde mit einem solchen Beschluss gegen den Bürgerwillen handelt. Die Schreibenden fordern Gleichbehandlung, sie wollen eine Planung, die sich den dörflichen Strukturen und den Vorgaben der Gestaltungssatzung anpasst. Sie fordern, dass ein Großprojekt in der Dorfmitte transparent und mit Bürgerbeteiligung geplant wird.


Bislang wurde vornehmlich hinter verschlossenen Türen verhandelt.


Ein externes Fachgremium, wie es die Nachbargemeinden Reichenau, Konstanz Radolfzell und Singen haben, könnte aus unserer Sicht die Wogen glätten. Wir empfehlen, dass sich die Gemeinde einmal mit Herrn BM Zoll kurzschließt, um mehr über die Arbeit und die bisherigen Erfahrungen mit einem solchen Rat zu erfahren. Der Aufwand ist zeitlich wie finanziell überschaubar, wird jedoch
zu einer Lösung führen, mit der das ganze Dorf auch in den kommenden Jahrzehnten leben kann.

Wir hoffen auf Ihr Engagement für ein Allensbach mit dörflichem Charakter,
die Bürger-Gruppe Adler-Areal

Offener Brief

20. September 2022

AN BÜRGERMEISTER STEFAN FRIEDRICH UND DIE IM GEMEINDERAT VERTETENEN PARTEIEN

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Friedrich, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte von Allensbach,

wir wenden uns anlässlich des projektbezogenen Bebauungsplanes für das Adler-Areal an Sie. Grundsätzlich wollen wir betonen, dass wir die städtebauliche Neuordnung entlang der Radolfzeller Straße unterstützen, sofern diese sich an die Ortsatzung für die Dorfmitte hält und dadurch der Charakter unserer Dorfmitte erhalten bleibt.


Unsere Anliegen
:
Die Gemeinde verzichtet bei dem Bauvorhaben der Sparkasse
Reichenau im Allensbacher Ortskern auf die Anwendung ihrer rechtsverbindlichen Gestaltungssatzung und schafft damit einen Präzedenzfall. Wir fordern die Einhaltung der Gestaltungssatzung bei der Neubebauung des Adler-Areals. In den vergangenen 40 Jahren mussten alle Bauvorhaben die Gestaltungssatzung einhalten. Ihr ist es zu verdanken, dass wir noch eine erkennbare Mitte haben. Die Sparkasse Reichenau muss wie jeder andere Bauherr behandelt werden. Deren Neubauten sollen sich in unsere Ortslage einfügen. Ein mobiler Gestaltungsbeirat kann der Gemeinde dabei helfen, vertretbare architektonische und städtebaulich attraktive Lösungen im Sinne unserer Gestaltungssatzung zu entwickeln. Wir fordern die Einhaltung der Gestaltungssatzung.


Unsere Begründung
:

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Adler-Areal“ vom 26. Juli 2022 bezieht sich auf das Bauvorhaben der Sparkasse wie er bei der Informationsveranstaltung der Sparkasse Reichenau in der Bodanrückhalle präsentiert wurde. Die geplanten Bauten befinden sich alle in der sogenannten Zone 1, dem historischen Kern von Allensbach. Diese Zone ist der am stärksten durch die seit 1981 gültige Gestaltungssatzung geschützte Bereich.


Bei der aktuellen Planung der Sparkasse Reichenau zeigt sich, dass diese in erheblichem Umfang von den Vorgaben der Gestaltungssatzung abweicht (Baugrenzen, Baulinien,
Dachneigung, Wandhöhen, Traufhöhen etc.). Der Bebauungsplan, den Sie in Auftrag gegeben haben, zielt aus unserer Sicht darauf ab, die gültige Gestaltungssatzung rechtlich auszuhebeln, um der Sparkasse mehr Nutzfläche zu ermöglichen.

Themen wie Städtebau und Siedlungsstruktur, Gebäudeausrichtungen, Abstandsflächen, Zahl der Vollgeschosse, Materialität, Balkone, Nutzung durch Gewerbe sowie Ausnutzung der Grundstücke scheinen bislang im Konzept der Sparkassen nicht analog zu unserer Gestaltungssatzung berücksichtigt zu sein.

 Seitens der Gemeindeverwaltung wurden bislang keine, uns bekannten Einwände erhoben. Die Sparkasse warb bei der Präsentation in der Bodanrückhalle mit der Zustimmung des Gemeinderats, um die Diskussionen zu beenden, bevor sie entstehen konnte.

Wir erinnern:
Die Gemeindeverwaltung hat vor 20 Jahren bei der Bebauungsplanung „Ortsmitte” die Vorgaben der Gestaltungssatzung genauestens beachtet. Damals ging es um das Gebiet rund um die katholische Kirche, die alte Kaplanei und das Rathaus, alle ebenfalls in Zone 1 gelegen. Jahrzehntelang haben sich auch private Bauherren an die Vorgaben der Satzung gehalten. Sollte nun in dem Bebauungsplan Adler-Areal im geplanten Umfang von ihr abgewichen werden, so gilt künftig der Grundsatz „gleiches Recht für alle“ durch die Gestaltungssatzung selbst in der Zone 1 nicht mehr.
 
Unsere Forderungen:
Im Interesse einer nachhaltigen, verantwortlichen Gemeindeentwicklung fordern wir deshalb, dass bei der Planung und Neubebauung des Adler-Areals die geltende Allensbacher Gestaltungssatzung eingehalten wird. Da die bisher vorliegende Planung ausschließlich auf den Vorstellungen der Sparkasse Reichenau beruht, schlagen wir vor, einen mobilen Gestaltungsbeirat hinzuziehen, der die Gemeinde unterstützt. Die Architektenkammer Baden-Württemberg bietet einen solchen Service für Kommunen an. Das Fachgremium kann bei der gestalterischen Einfügung des bisher größten Bauvorhabens im Ortskern behilflich sein und auch klären, ob bzw. welche Ausnahmen von unserer Gestaltungssatzung vertretbar sind. Gerade das Adler-Gebäude sollte zu einem architektonischen Werk werden, auf das die Allensbacher Bürgerschaft stolz sein kann.
 
Unverständlich ist für uns außerdem, weshalb das Verfahren beschleunigt durchgeführt wird und damit Belange des Umweltschutzes nicht geprüft werden. Die geplante massive Bebauung entlang der Radolfzeller Straße und der Höhrenbergstraße verändert – auch durch zunehmenden Verkehr und dem Verschwinden wertvoller Grünflächen und Bäumen das Areal erheblich. Daher ist eine Umweltprüfung mit entsprechender Eingriff- und Ausgleichsbilanz aus unserer Sicht zwingend geboten, auch im Hinblick auf die beschlossenen Nachhaltigkeitsziele der Gemeinde.
 
 
BÜRGERINNEN UND BÜRGER DER GRUPPE ADLER-AREAL
Andrea Hagmüller, Claudia Gnädinger, Dieter Krause, Dietmar Henneka, Dirk Ruggaber, Gabriele Jauernig, Helmut Hagmüller, Inge König, Julia Freter, Marc Mitteis, Till Schaller, Herbert Schaudt, Susanne Henneka, Tobias Strecker, Kathrin Waidele-Wießner, Jutta Peube

Bilder

Die Gemeinde verzichtet bei dem Bauvorhaben der Sparkasse Reichenau im Allensbacher Ortskern auf die Anwendung ihrer rechtsverbindlichen Gestaltungssatzung und schafft damit einen Präzedenzfall. In den vergangenen 40 Jahren mussten alle Bauvorhaben die Gestaltungssatzung einhalten. Ihr ist es zu verdanken, dass wir noch eine erkennbare Ortsmitte haben. Die Sparkasse Reichenau muss wie jeder andere Bauherr behandelt werden. Deren Neubauten sollen sich in unsere Ortslage einfügen.

Planung

Mit dieser Präsentation stellte Günter Weber, Vorstandsvorsitzender der Bezirkssparkasse Reichenau, der Allensbacher Öffentlichkeit im Rahmen einer Gemeinderatssitzung erstmals die Baupläne vor. Dargestellt werden der Neubau auf dem Adler-Gelände sowie die Bauten entlang der nördlichen Radolfzeller Straße der beiden beauftragten Konstanzer Architekturbüros.

 

Der von der Gemeinde am 17.11.22 vorgestellte Bebauungsplanentwurf reflektiert exakt die Pläne der Sparkasse vom Juni 2022 und soll diese in geltendes Recht gießen.

 

Frau Jana Lohrer hat als Masterarbeit eine alternative Planung entworfen.

Adler Präsentation
Gemeinderat 28.06.22

Sitzungsunterlagen
Gemeinderat

Bebauungsplanentwurf
17.11.22

„Dabei wurde deutlich, dass die Vielfalt der unterschiedlichen Hauskörper mit
wechselnden Giebelstellungen, variierenden Fassaden und Dächern das Ortsbild prägen.“

„Auch die Stellung der Häuser richten sich in der Ortsmitte nicht an einer einheitlichen Linie aus.
Kein Haus gleicht dem anderen.“

Presseberichte

FREITAG, 22. JULI 2022:
„Ortsrundgang der Bürgergruppe Adler-Areal

Die baulichen Besonderheiten der Allensbacher Dorfmitte standen im Mittelpunkt der ersten Bürgerrunde, zu der die Gruppe Adler-Areal eingeladen hatte. Die Initiative Allensbacher Bürger will zeigen, was den besonderen Charakter der noch vorhandenen, gewachsenen historischen Ortsmitte ausmacht. Sie will vor den bevorstehenden Veränderungen mit Planern und Entscheidern in Dialog treten. Die Allensbacher Architekten Helmut Hagmüller und Tobias Strecker führten die Runde vom Rathausplatz zur Brunnengasse. Dabei wurde deutlich, dass die Vielfalt der unterschiedlichen Hauskörper mit wechselnden Giebelstellungen, variierenden Fassaden und Dächern das Ortsbild prägen. Auch die Stellung der Häuser richten sich in der Ortsmitte nicht an einer einheitlichen Linie aus. Kein Haus gleicht dem anderen. Besonders wahrgenommen wurden die noch in der Ortsmitte vorhandenen Grünflächen und einige große Bäume zwischen den Gebäuden, die den Ort besonders prägen. Am Freitag, 22. Juli, lädt die Gruppe nochmals um 18.30 Uhr zu einer Bürgerrunde ein. Treffpunkt ist der Brunnen am Rathausplatz.“

Pressebericht vom 19.10.22 lesen.

Pressebericht vom 20.11.22 lesen.

Gestaltungssatzung

Die Gestaltungssatzung für den Ortskern wurde vom Allensbacher Gemeinderat 1981 verabschiedet. An deren Vorgaben müssen sich seither private wie öffentliche Bauherren halten.  Besonderes Augenmerk gilt der Zone 1, der Ortsmitte.  Im Vorwort der Satzung heißt es: „Das Wesen des alten Ortskerns von Allensbach ist ein gewachsenes Nebeneinander von Gebäuden, die sich unterscheiden in Alter, Qualität und Bauform.  Der Reiz dieser lebendigen Vielfalt ist bestimmt durch viele Details….“ 

Insbesondere soll mit der Satzung das Ziel verfolgt werden, historische Gebäude und städtebauliche Eigenheiten zu erhalten. Allensbach soll ein „unverwechselbares Profil“ behalten.

Gestaltungssatzung

Unterstützer

Mit Ihrer Unterschrift zeigen Sie, dass Ihnen die behutsame Entwicklung des Ortskerns von Allensbach am Herzen liegt und die Vorgaben der Gestaltungssatzung auch für den Bauherren Sparkasse Reichenau angewandt werden soll.

Spenden

Die Bürgergruppe Adler-Areal ist für jede Spende zur Deckung der Unkosten dankbar.

Spendenkonto bei der Volksbank Konstanz
IBAN: DE57 6929 1000 0229 0394 07

Kontakt

    Impressum

    Bürger-Gruppe Adler-Areal
    Inge König
    Brunnengasse 2
    78476 Allensbach
    0159 052 476 49
    info@adlerareal.de